
Kinder von Hartz-IV-Beziehern erhalten monatlich nicht zu wenig Geld. Das oberste Sozialgericht in Kassel sieht den „grundsicherungsrelevanten Bedarf“ ausreichend gedeckt und weist eine Klage eines Elternpaares zurück.
Kinder von Hartz-IV-Beziehern erhalten monatlich nicht zu wenig Geld. Das oberste Sozialgericht in Kassel sieht den „grundsicherungsrelevanten Bedarf“ ausreichend gedeckt und weist eine Klage eines Elternpaares zurück.